Gefördert wird die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und von Teilkonzepten, wie zum Beispiel integrierte Wärmenutzungskonzepte oder Klimaschutzkonzepte für Liegenschaften. Diese Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. In der Regel werden Zuschüsse in Höhe von bis 80% gewährt.
Außerdem kann im Rahmen der Projektförderung ein "Klimaschutzmanager" beantragt werden, der bei der Umsetzung der Klimaschutz- oder Teilkonzepte berät und unterstützt. Der "Klimaschutzmanager" kann aber zum Beispiel auch Schulträgern helfen, die Energiesparmodelle wie fifty/fifty an Schulen einführen möchten. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.